Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Stand: 01.02.20 )

1. Die Tierklinik am Stadtpark GmbH verpflichtet sich, die ihnen anvertrauten Patienten nach bestem Wissen und Gewissen zu behandeln. Die Erfüllung des Behandlungsvertrages erfolgt unter Wahrung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht sowie unter Verwendung  von wissenschaftlich indizierten und allgemein anerkannten Regeln
derBehandlung. Der Behandlungsvertrag ist ein Dienstvertrag, d.h. es wird dem Patientenbesitzer/Auftraggeber ein Bemühen um Behandlungserfolg geschuldet. Eine Gewähr für das Gelingen einer Operation oder für eine erfolgreiche Behandlung wird in keinem Fall gegeben.

2 . Der Behandlungsvertragwird durch Konsultation der Tierklinik am Stadtpark und durch Übernahme der Behandlung des Patienten geschlossen. Es bedarf hierzu nicht der Schriftform.

3. Vertragsgegenstand ist die Betreuung von Tieren und die Beratung der Halter sowie der Verkauf von Zubehör und Futter.

4. Der Tierbesitzer ist der rechtmäßige Eigentümer des Tieres. Der Auftraggeber ist die Person, die die tierärztliche Leistung in Auftrag gibt, d.h. das Tier in der Tierklinik zur Behandlung vorstellt. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der Rechnung verpflichtet und haftet als Auftraggeber. Ist der Auftraggeber nicht der Besitzer des Patienten, so versichert er, die volle Entscheidungsbefugnis hinsichtlich der veterinärmedizinischen Behandlung inklusive der Durchführung einer eventuell notwendigen Euthanasie zu haben. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist dieser Umstand vor Behandlungsbeginn mitzuteilen. Minderjährige können einen Behandlungsvertrag nur nach vorheriger Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten von Seiten der Tierklinik am Stadtpark eingehen.

5. Wir behalten uns das Recht zur Behandlungsverweigerung vor. Davon ausgenommen sind lebensbedrohliche Notfälle und solche Fälle, die sich nach tierärztlichem Ermessen bis zum nächsten Werktag zu einem lebensbedrohlichen Notfall fortentwickeln können.

6. Das Honorar für die tierärztliche Leistung, die Abgabe von Medikamenten, Futter, Heilmitteln und für alle weiteren Leistungen wird mit Übergabe der Rechnung nach jeder Behandlung sofort fällig. Die Zahlung hat sofort bar, per EC-Cash oder mittels Kreditkarte zu erfolgen. Ist der Auftraggeber hierzu nicht in der
Lage, so ist dieser Umstand vor Behandlungsbeginn selbständig mitzuteilen. Gerne erstellen wir Ihnen auf Anfrage einen ungefähren Kostenvoranschlag.

7. Im Zahlungsverzug werden eingehende Zahlungen erst auf die Zinsen, dann auf etwaige Kosten und dann auf die Hauptschuld verbucht.

8. Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich der Erkrankung des vorgestellten Tieres selbstständig vollständige Angaben zu machen. Insbesondere sind Dauer, Intensität, Vorbehandlungen und Medikamentenunverträglichkeiten zu nennen. Untugenden des Tieres, die zur Gefährdung des Praxispersonals, anderer Patienten oder der Praxiseinrichtung führen können, sind vor Behandlungsbeginn zu nennen.

9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, frühzeitig selbstständig Angaben hinsichtlich mangelnden Therapieerfolgs oder postoperativer Komplikationen zu machen.

10. Auf die Wichtigkeit des Einhaltens tierärztlicher Anweisungen sei ausdrücklich hingewiesen.

11. Die Abgabe von Behandlungsdokumentationen, Laborberichten, Röntgenbildern etc. an den Auftraggeber bzw. Tierhalter erfolgt ausschließlich als Kopie/Abschrift. Hierfür eventuell anfallende Kosten trägt der Auftraggeber bzw. Tierhalter.

12. Der Tierhalter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder sein Tier verursacht werden.

13. Die Tierärzte der Tierklinik am Stadtpark haften unbeschränkt für Sach-, Tier- und Vermögensschäden, wenn sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Verkehrswert des Tieres im Zeitpunkt des Beginns der Behandlung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen.

14. Im Falle von Schäden ist der Tierklinik am Stadtpark zunächst die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

15. Bei der Durchführung einer Ankaufsuntersuchung oder einer Untersuchung auf bestehende vererbbare Erkrankungen oder einer Zuchttauglichkeitsuntersuchung haftet die Tierklinik am Stadtpark und ihr weisungsgebundenes tierärztliches und nichttierärztliches Personal im vollen Umfang hinsichtlich aller Formen der Fahrlässigkeit sowie Vorsatz. Die Haftungssumme ist auf den materiellen Gegenwert des zu untersuchenden Tieres zum Zeitpunkt der Vorstellung begrenzt. Der materielle Gegenwert des zu untersuchenden Tieres ist vor Untersuchungsbeginn vom Auftraggeber zu nennen und schriftlich zu bestätigen. Der Untersuchungszweck (z.B. Ankaufsuntersuchung) ist vor Untersuchungsbeginn zu nennen, Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchungen sind vor Untersuchungsbeginn schriftlich festzulegen.

16. Gekaufte Medikamente/Futter/Verbandsstoffe/Heilmittel etc. können aus Gründen der Qualitätssicherung nicht zurückgegeben werden.

17. Auf Verlangen des Auftraggebers beschaffte Medikamente/Waren sind abzunehmen.

18 . Der Umtausch oder die Rücknahme von Arzneimitteln, Diät und Ergänzungsfuttermitteln ist grundsätzlich nicht möglich.

19. Die Gebühren und Preise, nach denen die Tierklinik am Stadtpark durchgeführten tierärztlichen Leistungen abgerechnet werden, richten sich nach der Gebührenverordnung für Tierärzte (GOT).

20. Kundendaten aus dem Vertragsverhältnis werden zum Zwecke der Datenverarbeitung gem. DSGVO gespeichert. Sie unterliegen dem Datenschutzgesetz sowie der tierärztlichen Schweigepflicht. Details zur Verarbeitung und ggf. Weitergabe Ihrer Daten können Sie jederzeit in unseren Räumen oder im Interent unter www.nuernberger-tierklinik.de einsehen